Richtlinien zur Abstracteinreichung

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Die Abstracteinreichung erfolgt ausschließlich online.                                                                                                

Das Einreichen eines Abstracts ersetzt nicht die Anmeldung als Teilnehmer zum Kongress.

1. Die Abstracts sind auf Englisch einzureichen. Den Titel geben Sie bitte auch in deutscher Sprache ein. Der reine Abstracttext (ohne Abstracttitel / Autoren/ Institute) darf maximal 2500 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) umfassen.

Bitte orientieren Sie sich bei der Einreichung an folgender Struktur:

    • Introduction
    • Methods
    • Results
    • Conclusions
2. Werden Abbildungen und Tabellen eingefügt, muss der Text entsprechend gekürzt werden. Pro Bild werden 300 Zeichen abgezogen. Tabellen und Abbildungen bitte auf Spaltenbreite des Abstractbandes (88 mm) anlegen. Die Abbildungen müssen in einer Auflösung von 300 dpi und in den gängigen Grafikformaten (JPG, TIF, EPS, PNG) vorliegen.

3. Der präsentierende Autor ist Erstautor des Abstracts.

4. Offenlegung Interessenskonflikte: Bitte beachten Sie, dass eingereichte Abstracts nur begutachtet werden, wenn Interessenkonflikte genannt werden. Die Interessenskonflikte müssen für den Erst- sowie den Letztautor zu Beginn des Vortrages bzw. auf dem Poster offengelegt werden. Sie werden bei der Einreichung gebeten, Angaben zu folgenden Punkten zu machen:
  • Anstellungsverhältnis oder Führungsposition
  • Beratungs- bzw. Gutachtertätigkeit
  • Besitz von Geschäftsanteilen, Aktien oder Fonds
  • Patent, Urheberrecht, Verkaufslizenz
  • Honorare
  • Finanzierung wissenschaftlicher Untersuchungen
  • Andere finanzielle Beziehungen
  • Immaterielle Interessenkonflikte
5. Auf der Jahrestagung sollen Originaldaten präsentiert werden. Mit der Einreichung übernehmen die Autoren die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten. Die Verantwortung für die Klärung eventueller Urheberrechte Dritter bezüglich der Inhalte des Abstracts liegt bei den Autoren. Somit gewährleisten die Autoren, dass auf sämtlichen Abbildungen, Tabellen etc. keine Rechte Dritter liegen, die einer Veröffentlichung entgegenstehen.

6. Abstracts für Marketingzwecke oder Firmenpräsentationen sind nicht zugelassen. Akzeptierte Poster / freie Vorträge dürfen nicht durch Mitarbeiter von Industriefirmen präsentiert werden.

7. Bei Abstracts internationaler Autorengruppen müssen neben den internationalen wissenschaftlichen Daten auch die Daten von mindestens einer beteiligten deutschsprachigen Institution enthalten sein. Akzeptierte Abstracts können nur von einem Wissenschaftler des deutschsprachigen Instituts präsentiert werden.

8. Sie können auswählen, ob Ihr Beitrag als Freier Vortrag oder als Poster präsentiert werden soll. Die Zahl der freien Vorträge ist begrenzt. Kann ein Beitrag nicht als Freier Vortrag angenommen werden, so erfolgt eine Begutachtung als Poster.

9. Die Autoren, die Abstracts eingereicht haben, werden bis Anfang Juli 2018 per E-Mail informiert, ob ihr Beitrag angenommen wurde.

10. No-Show-Politik für Poster und freie Vorträge Wird ein Poster oder freier Vortrag unentschuldigt nicht auf der Jahrestagung präsentiert, wird der Erstautor für die nächste Jahrestagung für die Anmeldung von Beiträgen gesperrt!

11. Das Einreichen eines Abstracts ersetzt nicht die Anmeldung als Teilnehmer zum Kongress. Der präsentierende Autor muss sich separat über die Online-Registrierung anmelden.

12. Veröffentlichung: Alle angenommenen Abstracts erscheinen als Supplementheft in der Zeitschrift "Oncology Research and Treatment" des S. Karger Verlages. Bitte beachten Sie, dass Ihr Abstract in der eingereichten Form veröffentlicht wird und keine Korrekturen vorgenommen werden können. Gegebenenfalls behält sich der Veranstalter vor, fehlerhafte Abstracts ohne Rücksprache für die Veröffentlichung abzuändern.

Das Fotografieren von Präsentationen, Postern und ähnlichen Materialien ist auf der Jahrestagung nicht gestattet.